Heinrich Böhndel wohnte in der Flensburger Straße 8. Er war "Lagerführer" des Arbeitslagers Faldera am 1954 geschlossenen "Falderabad" (Ehndorfer Straße). Böhndel war vom 31.3.1943 bis 1.3.1945 Lagerführer und trat dann zurück. Das Lager, in dem zeitweise bis zu 420 Personen lebten, war mit Zwangsarbeiterinnen aus Russland für die Neumünsteraner Textil-, Rüstungs-, Metall- und Wäschereiindustrie belegt. 1949 bestätigte Böhndel in einer Umfrage, dass im Lager auch Ukrainerinnen im Alter von 17 bis 28 Jahren gelebt haben.
Im Protokollbuch der Schutzpolizei Neumünster, Abteilung Ausländerüberwachung 1944/45, ist überliefert, wie das Lager Faldera überwacht wurde und auch welche Rolle Heinrich Böhndel spielte.
Am 31.10.1944 von 14.30-17.00 Uhr wurde das Lager Faldera "überholt", wie es damals hieß (=kontrolliert). 3 Baracken wären durch Spreng- und Brandbomben restlos vernichtet worden, sodass 220 weibliche Insassen obdachlos wurden. Da die Frauen zur Arbeit waren, sei ihr ganzes Hab und Gut vernichtet worden. Am 14.11.1944 gab es eine Beschwerde: Das Lager Faldera kochte offenbar das Essen für das Ostarbeiterlager der Norddeutschen Lederwerke in der Wrangelstraße 34. Es wurde so dünn gekocht, dass es für die Lederarbeiterinnen ungenießbar war. Am 03.12.1944 wurde von den "Ostarbeiterinnen" des Lager Faldera darüber Klage geführt, dass keine Feuerung geliefert werde, desgleichen fehle es vielfach an der erforderlichen Fußbekleidung, infolge Bombenschaden. Böhndel wurde angehalten, den Menschen Möglichkeiten zum Trocknen ihrer Bekleidung zu geben.
Am 15.01.1945 wurden im Lager Faldera "mehrere Angehörige der Feuerschutz-Polizei-Abt. Mot. 4, (Ukrainer) angetroffen" und nach ... Rücksprache mit der dortigen Wache von einem Beamten von dort abgeholt (und vermutlich später bestraft). Hintergrund: Ab 1938 bis 1941 wurden sechs motorisierte Feuerwehrregimenter der Feuerschutzpolizei vom Hauptamt der Ordnungspolizei aufgestellt. Die Feuerwehrregimenter sollten dem Vormarsch der Wehrmacht folgen und in den besetzten Gebieten die Hauptverantwortung für Brandschutz und Zivilschutz tragen. In Neumünster war die Feuerschutzpolizei-Abteilung 6 (FSchP-Abtl 6) beheimatet. Ihr angegliedert wurde eine aus Ukrainern bestehende 4. Kompanie. Soldbücher der SS und die für SS-Angehörige typische Blutgruppentätowierung am linken Oberarm belegen, dass es sich um eine verbrecherische SS-Feuerschutzpolizei handeln musste.
Quellen:
- StA Neumünster, MA 1818; MA 3303; MA 4484; MA 5481
- Geschichte der deutschen Feuerwehren in der Zeit von 1933 bis 1945: Feuerlöschpolizei - Feuerschutzpolizei (feuerloeschpolizei.de); zuletzt abgerufen am 13.07.2022