Karl Horst wurde am 20.08.1903 in Neumünster geboren und lebte in der Bahnhofstraße 47. Er war kaufmännischer Angestellter bei der Stadtverwaltung. Im Jahr 1937 trat Horst der NSDAP und SS bei, wurde SS-Unterscharführer. Er wurde zunächst (ab Oktober 1940) als Wachmann im KZ Dachau eingesetzt, wechselte dann zunächst als Wachmann und 1942 in die Kommandanturschreibstube des KZ Sachsenhausen, wo er Schreiber in der neu errichteten "Station Z" war. So nannte die SS den Vernichtungsort im KZ, der aus vier Krematoriumsöfen, einer Gaskammer und einem Erschießungsbereich bestand. Zeugen berichteten, dass Horst - obwohl er Schreiber war - persönlich im Krematorium geschossen hat und auch Gaskartuschen in die Gaskammer warf.
Nach der Befreiung von Sachsenhausen durch die Rote Armee wurde Horst von den Briten festgenommen, interniert, an die UdSSR übergeben und am 10.6.1946 festgenommen. Durch den "Ukaz 43", einem Erlass, der der Strafverfolgung im Falle der „Ermordung und Misshandlung“ sowjetischer Zivilisten und gefangener Rotarmisten durch deutsche Soldaten und sowjetische Kollaborateure dienen sollte, wurde Karl Horst am 18.11.1946 zum Tod durch Erschießen verurteilt. Man warf ihm Kriegsverbrechen, Tätigkeit im KZ Sachsenhausen (Schreibstube Lager und Krematorium), Anlegen einer Liste von 209 Häftlingen, die später erschossen wurden, sowie Teilnahme an Erschießungen (23 Häftlinge, darunter Sowjetbürger) vor. Eine Begnadigung wurde von den Sowjets abgelehnt, Horst wurde am 7.1.1947 in Berlin hingerichtet.
Quelle:
- Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944-1947): Eine historisch-biographische Studie, herausgegeben von Klaus-Dieter Müller, Thomas Schaarschmidt, Andreas Weigelt, Mike Schmeitzner